Bevorstehende Urlaubszeit

Reisepass

Reisepass

Vor allem in der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass erst kurz vor der Abreise festgestellt wird, dass das Reisedokument abgelaufen ist. Bitte werfen Sie einen kurzen Blick auf das Ablaufdatum Ihres Reisepasses – um Schwierigkeiten schon vor Urlaubsantritt zu vermeiden – informieren Sie sich jetzt schon über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes, um rechtzeitig einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis beantragen zu können. Für viele Länder bestehen spezielle Einreisebestimmungen betreffend der Gültigkeit des Reisedokumentes: z.B. muss der Reisepass nach Urlaubsrückkehr noch eine gewisse Zeit länger gültig sein, die Beantragung eines E-Visa ist notwendig, usw.

Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen findet man auf der Homepage des Außenministeriums www.bmeia.gv.at.

Übrigens benötigt man für jeden Grenzübertritt auch nach Deutschland (z.B. Passau) ein Reisedokument, der Führerschein ist kein Reisedokument.

Die Ausstellungsdauer für ein Reisedokument (welches direkt bei der BH Schärding beantragt wird) beträgt ca. 5 Arbeitstage.
Bei Anträgen die über eine ermächtigte Gemeinde gestellt werden, muss man mit einer Bearbeitungs- und Produktionszeit von bis zu 3 Wochen rechnen.

Die Bürgerservicestelle der BH Schärding ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr

und Dienstags von 07:30 bis 17:00 Uhr

Für Fragen und Informationen steht die Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Schärding unter der Telefonnummer 07712-3105 jederzeit gerne zur Verfügung!


27.01.2023